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23.02.2010 - dvb-Presseservice

Zukunft des Elternhauses frühzeitig planen

Neuregelung: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf höheren Anteil am Erbe – Emotionale Frage des Immobilienbesitzes sollten Familien gemeinsam klären

Für viele Bundesbürger ist es ein großer Traum – und zugleich die teuerste Anschaffung des Lebens: Die eigenen vier Wände, möglichst im Grünen gelegen mit eigenem Garten. Doch was passiert mit der Immobilie, wenn die Eigentümer sich nicht mehr darum kümmern können oder gar ins Pflegeheim ziehen müssen? Die Frage der Immobiliennutzung sollte möglichst frühzeitig und mit Hilfe von Fachanwälten für Erbrecht sowie Steuerberatern geklärt werden, empfiehlt der Finanzdienstleister Delta Lloyd.

„Bei diesem Thema geht es um eine extrem emotionale Frage. Deshalb sollten Familien frühzeitig gemeinsam überlegen, was mit dem Elternhaus passiert“, so Altersvorsorgeexperte Frank Lies. Er empfiehlt: „Auch wenn es schwer fällt, sollten die Eltern die Initiative ergreifen: Einerseits ist es ihr Haus, andererseits könnten sie sich abgeschoben fühlen, wenn ihre Kinder über die Zukunft des Eigenheims reden.“ Bei guter Planung, gemeinsam mit Fachleuten, können Eltern und Kinder von der Übertragung des eigenen Hauses erheblich profitieren. Neben einem lebenslangen Wohnrecht kann vereinbart werden, dass sich die Kinder um die häusliche Pflege kümmern. Das nutzt auch den Kindern, denn: „Wer seine Eltern pflegt, hat in bestimmten Fällen Anspruch auf einen höheren Erbanteil“, erläutert Heinrich-Paul Reischig, Experte für Erben und Verschenken bei Delta Lloyd. Wird das Haus jedoch verkauft, sollte der Kaufpreis mindestens die erwarteten Pflegekosten abdecken. Der Anteil, der nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt wird, kann bis zu 100.000 Euro und mehr erreichen.

Reform des Schenkungsrechts erleichtert Immobilienübertragung

Wer frühzeitig plant, spart außerdem Steuern: „Familien sollten unbedingt die hohen Freibeträge für Schenkungen ausnutzen“, so Reischig. Zumal seit Jahresanfang Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbe nur noch bedingt zur Erbmasse zählen. Beispiel: Nach fünf Jahren wird der Wert des Hauses nur noch zur Hälfte der Erbmasse angerechnet. „Damit lohnt es sich mehr denn je, eine Immobilie frühzeitig an die Kinder zu verschenken“, so Reischig. Allerdings sollten sich Eltern in jedem Fall ein Wohnrecht garantieren lassen.

Delta Lloyd Deutschland AG
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65189 Wiesbaden
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