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21.03.2011 - dvb-Presseservice

Zulagenkürzung bei Riesterrente vermeiden

uniVersa empfiehlt Sozialversicherungsnachweis zu prüfen

Im Frühjahr eines jeden Jahres erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber einen Sozialversicherungsnachweis. Damit wird bestätigt, wie viel sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen im vergangenen Jahr verdient wurde. Der Nachweis sollte nach Prüfung auf Richtigkeit nicht voreilig im Versicherungsordner abgeheftet werden, empfiehlt die uniVersa Lebensversicherung a.G. aus Nürnberg. Denn der Jahreswert hat auch Auswirkungen auf die Riesterrente. Um die staatlichen Zulagen vollständig zu erhalten, müssen in diesem Jahr mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich zustehender Zulagen als Eigenbeitrag in die Riesterrente eingezahlt werden. Da nach Angaben des statistischen Bundesamtes die Bruttolöhne in 2010 um durchschnittlich 2,6 Prozent gestiegen sind, besteht Handlungsbedarf. Wird die Riesterrente nicht entsprechend angepasst und zu wenig eingezahlt, kürzt die Zulagenstelle die Zulagen entsprechend anteilig. Im Internet unter www.ihre-geschenke-vom-staat.de bietet die uniVersa einen Förderrechner an, der mit nur wenigen Mausklicks die staatlichen Zulagen ermittelt und prüft, ob zusätzliche Steuervorteile möglich sind.

Riesterzulagen: So viel gibt’s vom Staat

154 Euro Grundzulage

185 Euro Kinderzulage (geboren vor 2008)

300 Euro Kinderzulage (geboren ab 2008)

200 Euro Startbonus (einmalig bei Abschluss unter 25 Jahre)

Voraussetzung:

Mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen werden in einen Riestervertrag eingezahlt, mindestens jedoch 60 Euro jährlich.

uniVersa Versicherungen
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90489 Nürnberg
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Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Pressesprecher
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