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18.06.2008 - dvb-Presseservice

Zum 1. Juli: Neue Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung, Balneophototherapie und Hautkrebsscreening

Zum 1. Juli wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um die zusätzliche Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7a, die Balneophototherapie und das Hautkrebsscreening erweitert. Darauf macht die BKK·VBU aufmerksam.

Eltern von dreijährigen Kindern können ab Juli die zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung U7a in Anspruch nehmen. Sie wird zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat des Kindes durchgeführt. Die U7a schließt eine Lücke in den bisherigen Untersuchungen und stellt zukünftig sicher, dass Kinder ab der Geburt mindestens in jährlichem Abstand dem Arzt zur Früherkennung von Krankheiten vorgestellt werden können. Die U7 findet im 21. bis 24. Lebensmonat, die U8-Untersuchung nun im 46. bis 48. Lebensmonat statt. Im Mittelpunkt der U7a stehen die möglichst frühzeitige Erkennung von Sehstörungen beziehungsweise deren Risikofaktoren. Zudem soll mit der neuen Untersuchung sichergestellt werden, dass sonstige Entwicklungsauffälligkeiten möglichst frühzeitig entdeckt und behandelt werden können. Mit der U7a beinhaltet das Kinderfrüherkennungsprogramm insgesamt zehn ärztliche Untersuchungen, von denen die erste unmittelbar nach der Geburt erfolgt.

Ebenfalls zum 1. Juli übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Balneophototherapie für Patienten, die an einer mittelschweren bis schweren Schuppenflechte - Psoriasis vulgaris - leiden. Die Balneophototherapie ist eine Kombination aus medizinischem Bad und UV-Strahlung. Bei diesen medizinischen Bädern sorgen sowohl mineralische als auch pflanzliche Zusätze wie Kohlensäure, Schwefel oder Sole für die Therapiewirkung. Die Bäder erfolgen in Kombination mit einer UV-Lichttherapie, die gleichzeitig oder anschließend zur Anwendung kommt. Nachdem wissenschaftliche Studien den Nachweis der Wirksamkeit dieser Therapie geliefert haben, kann sie ab Juli bei der schweren Form von Schuppenflechte von Vertragsärzten verordnet werden.

Ebenfalls ab Juli haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Die regelmäßige Untersuchung der Haut soll helfen, bösartige Veränderungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Zur Krebsfrüherkennung der Haut können die Versicherten alle zwei Jahre gehen. Zum Screening bei allen zugelassenen Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten gehören die Aufnahme der Krankengeschichte, die körperliche Untersuchung einschließlich einer Auflichtmikroskopie, die Bestimmung des Hauttyps, die Dokumentation sowie die Beratung. 



Frau Ellen Zimmermann
Pressesprecherin
Tel.: 030 / 7 26 12-1315
Fax: 030 / 7 26 12-1399
E-Mail: ellen.zimmermann@bkk-vbu.de

BKK Verkehrsbau Union
Lindenstraße 67
10969 Berlin
www.meine-krankenkasse.de

Die BKK·VBU mit Hauptsitz in Berlin versorgt bundesweit über 286.000 Versicherte. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 13,3 Prozent. Sie finden diese Pressemitteilung auch im Internet unter www.meine-krankenkasse.de