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14.11.2007 - dvb-Presseservice

Zum Bild Artikel „Jede 4. Rentenbeschwerde berechtigt“

Bild berichtet in ihrer heutigen Ausgabe unter Berufung auf eine Sonderauswertung der Rentenversicherungsträger, dass 25 Prozent der Widersprüche gegen die Rentenbescheide berechtigt gewesen seien. Die Schlussfolgerung von Bild daraus, dass viele Rentenbescheide „voller Fehler stecken“, ist falsch. Die Gründe, die zu einer Abhilfe im Widerspruchsverfahren führen, sind in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht auf eine fehlerhafte Rentenberechnung zurückzuführen.

Verdeutlichen lässt sich dies an den vom Bundesverband der Rentenberater erhobenen Vorwürfen, die wohl das Ziel haben, sich zusätzliche Kunden zu verschaffen:

  • Versicherungszeiten werden bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt: Vor Festsetzung der Rente bemüht sich die Rentenversicherung aktiv, bestehende Lücken im Versicherungsverlauf zu klären. Lücken können entstehen etwa durch fehlende Versicherungsnachweise, z. B. hinsichtlich der Schulzeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit. Zur Klärung der Versicherungskonten ist die Mithilfe der Versicherten notwendig. Werden die noch fehlenden Versicherungsnachweise nicht eingereicht, muss die Rente trotzdem festgesetzt werden, um eine rechtzeitige Rentenzahlung sicherzustellen. In vielen Fällen werden dann nachträglich, im Rahmen eines Widerspruchverfahrens, die notwendigen Nachweise beigebracht und führen dann zu einer Überprüfung des Rentenbescheides. Die Versicherten werden aber schon lange vor Rentenbeginn von der Rentenversicherung gebeten, ihren Versicherungsverlauf zu überprüfen und die notwendigen Unterlagen beizubringen. In den meisten Fällen wird die Rente also nicht korrigiert, weil die Rentenversicherung falsch gerechnet hat, sondern weil nachträglich Versicherungsnachweise eingereicht wurden.

  • Es werden häufig zu hohe Krankenkassenbeiträge abgezogen, der Wechsel zu einer günstigeren Kasse wird nicht berücksichtigt: Dieser Vorwurf an die Rentenversicherung entbehrt jeder Grundlage. Der Wechsel von der Krankenversicherung wird in einem maschinellen Verfahren gemeldet und führt zu einer automatischen Neuberechnung der Rente.

  • Ostrenten: Der Vorwurf, dass Ostrenten voreilig festgesetzt werden, obwohl etliche Rechtsfragen offen sind, ist ebenso unberechtigt. Die Rechtsfragen zur Überleitung der Renten der ehemaligen DDR sind überwiegend abschließend geklärt. Solange keine gegenteilige Gerichtsentscheidung vorliegt, müssen die Rentenversicherungsträger davon ausgehen, dass die von Ihnen praktizierte Rechtsauslegung zutreffend ist. Nur auf diese Weise können die Rentner ihre Leistungen zeitnah erhalten.

Die Deutsche Rentenversicherung hat in der Zeit von 2003 – 2006 insgesamt rund 6,36 Millionen Rentenbescheide erteilt. In gut drei Prozent dieser Fälle wurden Widersprüche zugunsten der Rentenempfänger erledigt. Versicherte und Rentner haben innerhalb eines Monats nach Erhalt eines Bescheides Zeit Widerspruch einzulegen. Selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann jederzeit ein Überprüfungsverfahren eingeleitet werden, eine Besonderheit des Sozialversicherungsrechts.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung
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