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14.11.2007 - dvb-Presseservice

Zum Bild Artikel „Jede 4. Rentenbeschwerde berechtigt“

Bild berichtet in ihrer heutigen Ausgabe unter Berufung auf eine Sonderauswertung der Rentenversicherungsträger, dass 25 Prozent der Widersprüche gegen die Rentenbescheide berechtigt gewesen seien. Die Schlussfolgerung von Bild daraus, dass viele Rentenbescheide „voller Fehler stecken“, ist falsch. Die Gründe, die zu einer Abhilfe im Widerspruchsverfahren führen, sind in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht auf eine fehlerhafte Rentenberechnung zurückzuführen.

Verdeutlichen lässt sich dies an den vom Bundesverband der Rentenberater erhobenen Vorwürfen, die wohl das Ziel haben, sich zusätzliche Kunden zu verschaffen:

Die Deutsche Rentenversicherung hat in der Zeit von 2003 – 2006 insgesamt rund 6,36 Millionen Rentenbescheide erteilt. In gut drei Prozent dieser Fälle wurden Widersprüche zugunsten der Rentenempfänger erledigt. Versicherte und Rentner haben innerhalb eines Monats nach Erhalt eines Bescheides Zeit Widerspruch einzulegen. Selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann jederzeit ein Überprüfungsverfahren eingeleitet werden, eine Besonderheit des Sozialversicherungsrechts.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Zum-Bild-Artikel-Jede-4.-Rentenbeschwerde-berechtigt-ps_6559.html