Zur Beweislast bei der Zahlung von Rentenbeiträgen

Das Sozialgericht Mainz hat klargestellt, dass Versicherte die Beweislast für Zahlung von Rentenbeiträgen während der Ausbildung tragen. Hierbei sei es nicht ausreichend, nur ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nachzuweisen. Es müss ...

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