Zur Plötzlichkeit bei der Unfallversicherung

Ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen - plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis - kann auch dann vorliegen, wenn sich das Unfallereignis nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums ereignet. Dies hat das Kammerge ...

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