Zur Zulässigkeit der Spätehenklausel

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die sogenannte "Spätehenklausel" in der Hinterbliebenenversorgung zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer führt. Die Klausel ist daher unwi ...

AssCompact aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen