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25.06.2008 - dvb-Presseservice

Zusätzliche Finanzmittel für Krankenhäuser belasten Krankenkassen

Mehrkosten bei Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes berücksichtigen

Siegburg. Zu den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt für ein finanzielles Hilfspaket für die Krankenhäuser erklären die Spitzenverbände der Krankenkassen:

Wenn die Politik zur Entlastung der Krankenhäuser plant, 50 Prozent der durchschnittlichen Tarifkostensteigerungen in den Jahren 2008 und 2009 durch die Krankenkassen finanzieren zu lassen und darüber hinaus ein millionenschweres Sonderprogramm zur Neueinstellung von Pflegekräften ankündigt, das ebenfalls von den Krankenkassen finanziert werden soll, dann muss sie konsequenterweise auch dafür sorgen, dass die Krankenkassen mit entsprechenden Beitragsmitteln ausgestattet werden, um diese zusätzlichen Ausgaben schultern zu können. Konkret heißt das auch, dass diese Zusatzkosten bei der Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes im November dieses Jahres berücksichtigt werden müssen und der Beitragssatz in entsprechend ausreichender Höhe festgelegt wird. Allein mit der geplanten Regelung zum Ausgleich der Mehrkosten durch die Tarifsteigerungen fielen für die Krankenkassen Mehrausgaben in Höhe von zirka 1,5 Mrd. Euro an. In Beitragssätzen ausgedrückt, würden alleine diese Mehrkosten eine Beitragssatzsteigerung von 0,15 Beitragssatzpunkten ausmachen.

Grundsätzlich weisen die Spitzenverbände in diesem Zusammenhang zudem darauf hin, dass die Krankenhäuser ihrer Einschätzung nach weniger ein Betriebskosten-, sondern ein Gesamtkostenproblem hätten. Einsparungen aus Betriebsmitteln flössen häufig in bauliche Investitionen, damit fehlten die Mittel zum Beispiel zur Umsetzung des Tarifvertrages. Der Grund hierfür liege vor allem darin, dass die Länder ihrer Investitionsverpflichtung nicht in ausreichendem Maße nachkämen – seit Beginn der dualen Finanzierung habe sich die Investitionsquote von 20 Prozent auf unter fünf Prozent verringert.



Frau Michaela Gottfried
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