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30.06.2009 - dvb-Presseservice

Zusammenarbeit von Mensch und Roboter sicher gestalten - Neue BGIA-Handlungshilfe veröffentlicht

Der Roboter verliert seine Unnahbarkeit. Er muss nicht mehr in jedem Fall mit einem Schutzzaun vom Menschen getrennt werden. In Zukunft wird es immer mehr Arbeitsplätze geben, bei denen der Mensch Hand in Hand mit so genannten kollaborierenden Robotern arbeitet. Wie sich diese Zusammenarbeit sicher gestalten lässt, beschreibt eine Handlungshilfe (BG/BGIA-Empfehlungen) des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter http://www.dguv.de/bgia/de/pra/kollaborierende_roboter/index.jsp. Im Mittelpunkt steht die Definition eines "tolerierbaren Verletzungsniveaus" für den Fall einer Kollision von Mensch und Roboter. Aber auch Anforderungen an die Technik, die Ergonomie und die Arbeitsorganisation sind berücksichtigt.

Laut einem Bericht der International Federation of Robotics (IFR) kommen in Deutschland auf 10.000 Beschäftigte in der verarbeitenden Industrie etwa 234 Industrieroboter. Damit liegt die deutsche Industrie hinter Japan weltweit auf Platz zwei. Und die Automatisierung nimmt weiter zu. Vor allem Kleinroboter und Serviceroboter arbeiten in Fertigungsverfahren immer öfter im direkten Kontakt mit Personen. Obwohl modernste Schutztechnik hilft, Kollisionen zwischen Mensch und Roboter zu vermeiden, bleibt ein Restrisiko, das minimiert werden muss.

Zu diesem Zweck hat das BGIA zusammen mit der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Sicherheitsanforderungen für Tätigkeiten mit kollaborierenden Robotern definiert. Diese Anforderungen konkretisieren und ergänzen die Hinweise der geltenden Roboternorm ISO 10218. Sie reichen von technischen Aspekten, wie der Begrenzung des Kollisionsraumes bis hin zu arbeitsorganisatorischen Gesichtspunkten, zum Beispiel Warnhinweise. Neu sind vor allem medizinische und biomechanische Anforderungen: Sie beziehen sich auf die Kräfte und Drücke, die im seltenen Fall einer Kollision beim Menschen zu Stoß- oder Quetschverletzungen führen können. Für sie hat das BGIA, bezogen auf alle Körperbereiche des Menschen, Maximalwerte empfohlen. Auf diese Weise wird ein tolerierbares Verletzungsniveau eingehalten.

Die BG/BGIA-Empfehlungen beinhalten neben den genannten Anforderungen auch eine Checkliste zur systematischen Risikobeurteilung von Roboterarbeitsplätzen und ein einfaches Anwendungsbeispiel.



Pressestelle
Herr Stefan Boltz
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