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28.01.2010 - dvb-Presseservice

Zusatzbeiträge: Gesetzlich Krankenversicherte mit außerordentlichem Kündigungsrecht

Gesetzlich Krankenversicherte können problemlos zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn ihre Kasse Zusatzbeiträge erhebt. Die mögliche Ersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig: Nur wer rechtzeitig handelt, kann vollständig profitieren.

Weil die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr insgesamt ein Defizit von rund vier Milliarden Euro schultern müssen, haben die ersten großen Kassen die Erhebung von Zusatzbeiträgen für Februar 2010 angekündigt. „Die betroffenen Versicherten haben in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht und können zu einer anderen Krankenkasse wechseln“, erklärt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP. Mit einem kurzfristigen Wechsel kann der Versicherte Beiträge sparen – auch wenn die Unterschiede geringer sind als vor Einführung des Gesundheitsfonds.

Beispiel-Rechnung: Ersparnis bei Kassenwechsel

Acht Euro monatlich dürfen Kassen ohne Einkommensprüfung pauschal erheben. Alternativ kann eine Kasse jährlich bis zu ein Prozent des Bruttoeinkommens von ihren Versicherten verlangen. Für einen gesetzlich Krankenversicherten, der mindestens in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 45.000 Euro pro Jahr verdient, kann dies ein Zusatzbeitrag von bis zu 450 Euro jährlich bedeuten. „Ein Wechsel ist auch deshalb sinnvoll, weil sich die Kassen beim gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang bis heute kaum unterscheiden“, erläutert Keller. Grundsätzlich ist ein Kassenwechsel nur mit geringem Aufwand verbunden – der Versicherte kündigt seinen bisherigen Anbieter und erhält eine Bescheinigung, die er zusammen mit einer Beitrittserklärung bei der neuen Kasse vorlegt; an seinen Arbeitgeber gibt er die neue Mitgliedsbescheinigung.

Wer den Zusatzbeiträgen bei seiner alten Kasse möglichst schnell entgehen will, muss noch im Monat der bekanntgegebenen Beitragserhöhung kündigen. Aber Vorsicht: Die Kassen müssen Zusatzbeiträge – und damit den Beginn der Frist für einen möglichen Wechsel – nicht individuell, beispielsweise in einem Brief, ankündigen. Deshalb ist es wichtig, Hinweise auf der Homepage oder in Mitgliederzeitschriften im Blick zu behalten. Das außerordentliche Kündigungsrecht behält der Versicherte in jedem Fall bis zum Inkrafttreten der Beitragserhöhung.

Es ist zwar davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten weitere Kassen Zusatzbeiträge ankündigen, ein Wechsel lohnt sich dennoch: Erstens haben die Versicherten dann erneut ein außerordentliches Kündigungsrecht. Und zweitens kann heute niemand mit Sicherheit sagen, welche Kassen wann Zusatzbeiträge erheben.



Herr Frank Heinemann
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