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02.03.2010 - dvb-Presseservice

Zusatzbeiträge: Krankenkassen im Kreuzfeuer

Es verstößt gegen die guten Sitten, wenn Krankenkassen Zusatzbeiträge rückwirkend erheben und das Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder im Kleingedruckten verstecken, kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg.

Mehrere Krankenkassen haben angekündigt, Zusatzbeiträge von monatlich acht Euro oder gar ein Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens ihrer Mitglieder zu erheben. Die Verbraucherzentrale kritisiert:

  • Einige Kassen fordern den Zusatzbeitrag rückwirkend ab Anfang Februar oder Januar, bei der BKK für Heilberufe wird sogar im April für drei Monate rückwirkend kassiert.
  • Bei den meisten Kassen, die Zusatzbeiträge erheben, erhalten Gutverdiener, die den Jahresbeitrag im Voraus bezahlen können, einen Nachlass, den die Einkommensschwächeren durch ihre Beiträge mitbezahlen müssen.
  • Die DAK, versteckt den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder im Kleingedruckten, wo es niemand sieht.

„So sollte man mit Mitgliedern eines solidarischen Sozialversicherungssystems nicht umgehen“, sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dort häufen sich Beschwerden über die Zusatzbeiträge der Kassen.

Die Verbraucherzentrale fordert vom Gesetzgeber, so bald wie möglich wieder zur paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zurückzukehren. Kurzfristig seien klarere Regelungen zu Einzug und Bekanntmachung der Zusatzbeiträge nötig. Von den Kassen fordert die Verbraucherzentrale faires Verhalten gegenüber ihren Mitgliedern. Die betroffenen Versicherten ermuntert die Verbraucherzentrale, sich einen Kassenwechsel zu überlegen. Die Verbraucherzentrale hilft bei der Suche.

Ausführlichere Informationen im Anhang.



Tel.: (040) 24832-100
Fax: (040) 24832-290
E-Mail: presse@vzhh.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
http://www.vzhh.de/

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