Zuwendungen des Arbeitgebers zur bKV erhöhen das Arbeitsentgelt

Hier kommt es oft zu Verwechselungen: Beiträge des Arbeitgebers zu einer arbeitgeberfinanzierten Gruppenkrankenversiche­rung sind Barlohn und dem SV-Arbeitsentgelt zuzu­rechnen. Es handelt sich dabei nicht um eine steuerfreie Zukunftssicherungsleistu ...

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