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13.10.2005 - dvb-Presseservice

Zweitmarkt für Lebensversicherungen ist die verbraucherfreundliche Alternative

Auch nach BGH-Urteil ist der Verkauf einer Police die bessere Möglichkeit

Frankfurt am Main, 13. Oktober 2005. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am gestrigen Mittwoch über die „ Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung im Treuhänderverfahren“ entschieden. Das Urteil ist für Verbraucher insbesondere bei einer Kündigung in den ersten Vertragsjahren relevant. Demnach seien Klauseln in Kapital-Lebensversicherungen nicht wirksam, nach denen im Kündigungsfall der Rückkaufswert mit sämtlichen Vertragskosten verrechnet werden könne. Ein Mindestbeitrag muss künftig von den Versicherern ausgezahlt werden.

Doch welche Auswirkungen hat das Urteil in Zukunft konkret für den Versicherungsnehmer, der seine Police kündigen möchte? „Einfluss hat das Urteil vor allen Dingen auf kürzlich abgeschlossene Verträge“, erläutert Sebastian Siebert , Geschäftsführer des Frankfurter Unternehmens Policen Direkt, das Lebensversicherungen für institutionelle Investoren wie die WestLB AG ankauft. „Die einzige gravierende Neuerung besteht darin, dass nun im Falle der Kündigung einer kürzlich abgeschlossenen Versicherung der Rückkaufswert nicht vollständig durch Stornoabzüge und Vertragskosten aufgewogen wird.“

Die Entscheidung stehe außerdem für mehr Transparenz. Denn diese werde ausdrücklich von den Versicherern gefordert. „Aus diesen Gründen kann ich die Freude von Verbraucherschützern verstehen und teile diese. Denn insbesondere für Kunden, die innerhalb der ersten Jahre ihre Versicherung stornieren müssen, hat das Urteil positive finanzielle Effekte. Für alle Policen mit einer längeren Laufzeit muss man zusätzlich festhalten, dass der Verkauf einer Police nach wie vor der beste Verbraucherschutz ist“, äußert Sebastian Siebert . Schließlich seien hier für den Kunden bis zu 15 Prozent mehr Erlös zu erzielen. Der Policen Direkt Geschäftsführer bewertet das Urteil in seinen Konsequenzen in Bezug auf Policen mit einer kurzen Laufzeit als Einschnitt. „Auf den deutschen Zweitmarkt für Lebensversicherungen hat die Entscheidung keine Auswirkungen.“ Denn dieser richte sich an Versicherungsnehmer, deren Policen bereits eine längere Laufzeit aufweisen. In diesem Bereich sei der Verkauf die bessere Lösung gegenüber der Kündigung.

Die Möglichkeiten des Verkaufs einer Police seien vielen Versicherungsnehmern überhaupt nicht bekannt. „Hier gibt es noch starken Aufklärungsbedarf.“ Sebastian Siebert fordert dementsprechend eine gesetzliche Hinweispflicht für Versicherer in Bezug auf den Zweitmarkt. „Das Ziel muss es sein, auch im Hinblick auf die Interessen der Verbraucher, diese Veränderung in das Versicherungsvertragsgesetz einzubringen“, bekräftigt er.

Dass diese Forderung in anderen Ländern längst umgesetzt ist, zeigt das Beispiel England. Hier wurde bereits 2002 eine Informationspflicht über den Zweitmarkt gesetzlich eingeführt.

2004 wurden in Deutschland Kapitallebensversicherungen im Wert von 12,5 Milliarden Euro gekündigt und Policen im Wert von rund 300 Millionen Euro über den Zweitmarkt verkauft. Nach dem Verkauf wird die Versicherung fortgeführt. Der Versicherungsschutz bleibt deshalb teilweise bestehen. Stirbt die versicherte Person, wird die Todesfallleistung abzüglich des Kaufpreises, gezahlter Prämien und rechnungsmäßiger Kosten ausbezahlt.

„Für dieses Jahr erwarten wir im Zweitmarkt ein Ankaufsvolumen von insgesamt rund 450 Millionen“, erläutert Sebastian Siebert . „Policen Direkt wird bis zum Ende des Jahres Lebensversicherungen im Volumen von rund 100 Millionen Euro ankaufen.“



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