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21.11.2007 - dvb-Presseservice

Zypries kündigt Änderungen bei der geplanten VVG Informationspflichtenverordnung an

Die Wellen schlagen hoch, wenn es um den Entwurf zur VVG-Informationspflichtenverordnung geht. Nach dem bisherigen Entwurf ist in Bezug auf Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen wie auch in Bezug auf Krankenversicherungen vorgesehen, dass der jeweilige Versicherer den Versicherungsnehmer über die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in Rechnung gestellt werden, zu informieren hat. Die Information sollte in Euro und Cent ausgewiesen sein.

Der AfW hat sich in seiner Stellungnahme zu dieser Verordnung vom 30.07.2007 vehement gegen diese Regelung ausgesprochen (zu finden auf www.afw-verband.de).

Nunmehr hat es den Anschein, dass diese fragwürdige Regelung doch nicht zum Tragen kommt. Auf eine schriftliche Anfrage an die Bundesjustizministerin Zypries antwortet sie:

„ ... kann ich Ihnen versichern, dass Makler oder Angestellte eines Versicherungsunternehmens nicht zur Offenlegung ihrer Einkünfte gezwungen werden sollen. Dies ist keineswegs Ziel der Verordnung. ... Nach den Gesprächen, die ich selbst und die meine Mitarbeiter geführt haben, zeichnet sich, auch um den von Ihnen dargestellten Konflikt zu entschärfen, als Kompromisslösung ab, dass dem Kunden die in die Prämien einkalkulierten Kosten mitgeteilt werden müssen. Zu der von Ihnen befürchteten Bekanntgabe konkreter individueller Vergütungsbestandteile oder Provisionen kommt es damit nicht.“

Sollte es also tatsächlich zu der nun avisierten Änderung des Verordnungsentwurfes kommen, wäre das Problem der centgenauen Offenlegung der Courtagen nicht mehr gegeben.

Der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth, äußert hierzu: „Es ist sehr zu hoffen, dass Frau Zypries nicht wieder auf den alten Entwurf zurückkommt. Der Wettbewerbsnachteil der unabhängigen Versicherungsmakler wäre erheblich. Der AfW bleibt jedoch bei seiner Forderung an die Politik, den Ausweis der Kosten in Euro und Cent völlig aufzugeben. Es bleibt ansonsten eine nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Finanzprodukten, bei welchen ein Ausweis der Kosten in Euro nicht erforderlich ist.“



Frau Claudia Holfert
Tel.: (030) 2045 4403
Fax: (030) 2063 4759
E-Mail: office@afw-verband.de

AfW Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden
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