bAV-Veranstaltung des Jahres am 27.05.2011 in Köln
2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung – Präsident des deutschen Juristentages präsentiert Gutachten zur unerlaubten Rechtsberatung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung – BRBZ baut fachliche Expertisen weiter aus: Rechtsanwalt Christian Braun übernimmt Leitung der Fachkommission „bAV 1“
Der
Beratungsmarkt der betrieblichen Altersversorgung befindet sich im nachhaltigen
Umbruch – und der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ) hat einen erheblichen Beitrag
hierzu geleistet! Unzählige Marktteilnehmer im weiten Beratungsfeld der
betrieblichen Altersversorgung beginnen zu realisieren, dass haftungssicheres
Arbeiten ohne Einschaltung befugter Rechtsdienstleister nicht möglich ist.
Somit zeigt die nachhaltige und wissenschaftlich vertiefte Vorgehensweise des
BRBZ eindrucksvoll Wirkung.
Gerade die Vermengung von Rechts- und Finanzberatung in einer natürlichen oder
juristischen Person ist gemäß den durch den BRBZ dargelegten Rechtsgrundlagen
nicht zulässig. Es muss also eine Entscheidung getroffen werden: Entweder
Rechtsberatung oder Finanzdienstleistungsvermittlung – beides gleichzeitig ist
rechtswidrig.
Dieser Themenbereich und die aktuellen Fachthemen der betrieblichen
Altersversorgung werden im Fokus des „2. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur
betrieblichen Altersversorgung 2011“ stehen, der am 27.05.2011 in Köln
stattfinden wird.
So präsentiert Prof. Dr. Martin Henssler, Präsident des Deutschen Juristentages, im Rahmen der Veranstaltung sein mit großer Spannung erwartetes Gutachten zu den Beratungsbefugnissen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
Gleichzeitig stehen auch die aktuellen arbeits-, steuer- und bilanzrechtlichen Themen der bAV im Mittelpunkt des »BRBZ-Kongresses« am 27.05.2011 in Köln. Die aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen der bAV würdigt in diesem Zusammenhang Prof. Dr. Volker Rieble, Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU in München. Zu den steuerrechtlichen Fragen im Rahmen der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung nimmt Jens Intemann, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Stellung. Die relevanten bilanzrechtlichen Fragen der bAV nach Einführung des BilMoG beantwortet Dr. Marco Keßler, PWC AG.
Weitere Referenten und Mitwirkende der Veranstaltung finden Sie unten beigefügt. Interessenten könnensich noch bis zum 25.05.2011 zum 2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichenAltersversorgung am 27.05.2011 in Köln anmelden.
Darüber hinaus hat der BRBZ im Zuge seiner sehr erfolgreichen Marktdurchdringung und des hierdurch enorm gestiegenen Aufgabenspektrums zum 15. Mai 2011 den Leitungsbereich seiner Fachkommission »bav 1 / versicherungsförmige Durchführungswege« mit Herrn Rechtsanwalt Christian Braun von der renommierten Rechtsanwaltssozietät »Runge Findeisen & Kollegen« verstärkt.Die Fachkommissionen des BRBZ bilden das »Herzstück« seiner Verbandsarbeit. In diesen Arbeitsgruppen findet das praktische Arbeiten des BRBZ hinsichtlich aller relevanter Themenfelder der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen statt. Diesbezüglich kümmert sich die Fachkommission »bAV 1« um alle rechtswissenschaftlichen, rechtspolitischen und anwendungsrechtlichen Aufgabenstellungen der versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.Über den »2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen
Altersversorgung«:
Thema:
Die Fakten zur bAV und Rechtsberatung
Termin:
27. Mai 2011 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Ort:
Köln, Dorint An der Messe Köln
Anmeldung
und Rahmendaten: www.brbz-kongress.de
Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen
Rahmenbedingungen und die Berufsrechtsfragen in der bAV.
Prof. Dr. Achim Schunder, Rechtsanwalt, Schriftleiter »Neue Juristische Wochenschrift« (NJW)
und »Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht« (NZA), Frankfurt; Niederlassungsleiter
der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt.
Sein Thema: Betriebliche Altersversorgung als unabdingbares
Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung.
Prof. Dr. Martin Henssler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und
Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für
Anwaltsrecht an der Universität zu Köln; Vorsitzender der Ständigen Deputation
und Präsident des Deutschen Juristentages. Herausgeber und Autor zahlreicher
Standardkommentierungen der Rechtswissenschaft.
Sein Thema: »Bundesrechtsanwaltsordnung,
Rechtsdienstleistungsgesetz, Gewerbeordnung, Versicherungsvertragsgesetz,
»Zweitberufsverbote« und »doppelte« Zulassungen – Aktuelle gutachterliche
Stellungnahme: Abstrakte Rechtsberatungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister
im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung?«
Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt
und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG und Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität Berlin.
Sein Thema: »Unerlaubte Rechtsberatung und betriebliche
Altersversorgung.«
Prof. Dr. Hanns Prütting, Professur
für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an der
Universität zu Köln. Weitere Tätigkeiten für und an der Universität zu Köln:
Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Mitdirektor des Instituts für
Anwaltsrecht. Vorsitzender des Vorstandes der Vereinigung der
Zivilprozessrechtslehrer.
Sein Thema: »Rechtsberatung und Europarecht –
Bundesrechtsanwaltsordnung und Rechtsdienstleistungsgesetz: Deutsches
Rechtsberatungsmonopol im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben«.
Prof. Dr. Volker Rieble, Inhaber des
Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München und Direktor des
Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU.
Sein Thema: »Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen zur betrieblichen
Altersversorgung«.
Jens Intemann, Richter am Niedersächsischen
Finanzgericht; Vorträge und Publikationen zum Ertragsteuer-/ Körperschaftsteuer-
und Verfahrensrecht; Mitautor des EStG/KStG-Kommentars Herrmann/ Heuer/Raupach
und des AO-Kommentars Pahlke/Koenig. Seit Sommersemester 2008 Lehrbeauftragter
an der Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaft am Institut für
Finanz- und Steuerrecht.
Sein Thema: »Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer –
Neueste Rechtsprechung zur (körperschaft-)steuerlichen Anerkennung«.
Moderation: Dr. Volker Römermann.
Weitere Informationen über den Verband und den Kongress finden Sie unter:
www.brbz-kongress.de und www.brbz.de.
Journalisten wenden sich bitte für weitere Informationen an:
Herr Detlef Lülsdorf
Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ
Tel.: 0221 168 00 61 - 0
E-Mail: dl@brbz.de
Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
www.brbz.de
Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und
Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)
Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und
-sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und
Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.