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18.05.2011 - dvb-Presseservice

bAV-Veranstaltung des Jahres am 27.05.2011 in Köln

2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung – Präsident des deutschen Juristentages präsentiert Gutachten zur unerlaubten Rechtsberatung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung – BRBZ baut fachliche Expertisen weiter aus: Rechtsanwalt Christian Braun übernimmt Leitung der Fachkommission „bAV 1“

Der Beratungsmarkt der betrieblichen Altersversorgung befindet sich im nachhaltigen Umbruch – und der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ) hat einen erheblichen Beitrag hierzu geleistet! Unzählige Marktteilnehmer im weiten Beratungsfeld der betrieblichen Altersversorgung beginnen zu realisieren, dass haftungssicheres Arbeiten ohne Einschaltung befugter Rechtsdienstleister nicht möglich ist. Somit zeigt die nachhaltige und wissenschaftlich vertiefte Vorgehensweise des BRBZ eindrucksvoll Wirkung.

Gerade die Vermengung von Rechts- und Finanzberatung in einer natürlichen oder juristischen Person ist gemäß den durch den BRBZ dargelegten Rechtsgrundlagen nicht zulässig. Es muss also eine Entscheidung getroffen werden: Entweder Rechtsberatung oder Finanzdienstleistungsvermittlung – beides gleichzeitig ist rechtswidrig.

Dieser Themenbereich und die aktuellen Fachthemen der betrieblichen Altersversorgung werden im Fokus des „2. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung 2011“ stehen, der am 27.05.2011 in Köln stattfinden wird.

So präsentiert Prof. Dr. Martin Henssler, Präsident des Deutschen Juristentages, im Rahmen der Veranstaltung sein mit großer Spannung erwartetes Gutachten zu den Beratungsbefugnissen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Gleichzeitig stehen auch die aktuellen arbeits-, steuer- und bilanzrechtlichen Themen der bAV im Mittelpunkt des »BRBZ-Kongresses« am 27.05.2011 in Köln. Die aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen der bAV würdigt in diesem Zusammenhang Prof. Dr. Volker Rieble, Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU in München. Zu den steuerrechtlichen Fragen im Rahmen der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung nimmt Jens Intemann, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Stellung. Die relevanten bilanzrechtlichen Fragen der bAV nach Einführung des BilMoG beantwortet Dr. Marco Keßler, PWC AG.

Weitere Referenten und Mitwirkende der Veranstaltung finden Sie unten beigefügt. Interessenten könnensich noch bis zum 25.05.2011 zum 2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichenAltersversorgung am 27.05.2011 in Köln anmelden.

Darüber hinaus hat der BRBZ im Zuge seiner sehr erfolgreichen Marktdurchdringung und des hierdurch enorm gestiegenen Aufgabenspektrums zum 15. Mai 2011 den Leitungsbereich seiner Fachkommission »bav 1 / versicherungsförmige Durchführungswege« mit Herrn Rechtsanwalt Christian Braun von der renommierten Rechtsanwaltssozietät »Runge Findeisen & Kollegen« verstärkt.Die Fachkommissionen des BRBZ bilden das »Herzstück« seiner Verbandsarbeit. In diesen Arbeitsgruppen findet das praktische Arbeiten des BRBZ hinsichtlich aller relevanter Themenfelder der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen statt. Diesbezüglich kümmert sich die Fachkommission »bAV 1« um alle rechtswissenschaftlichen, rechtspolitischen und anwendungsrechtlichen Aufgabenstellungen der versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.

Über den »2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung«:
Thema: Die Fakten zur bAV und Rechtsberatung
Termin: 27. Mai 2011 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Köln, Dorint An der Messe Köln
Anmeldung und Rahmendaten: www.brbz-kongress.de

Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Berufsrechtsfragen in der bAV.

Prof. Dr. Achim Schunder,
Rechtsanwalt, Schriftleiter »Neue Juristische Wochenschrift« (NJW) und »Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht« (NZA), Frankfurt; Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt.

Sein Thema: Betriebliche Altersversorgung als unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung.

Prof. Dr. Martin Henssler,
geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln; Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages. Herausgeber und Autor zahlreicher Standardkommentierungen der Rechtswissenschaft.

Sein Thema: »Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, Gewerbeordnung, Versicherungsvertragsgesetz, »Zweitberufsverbote« und »doppelte« Zulassungen – Aktuelle gutachterliche Stellungnahme: Abstrakte Rechtsberatungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung?«

Dr. Volker Römermann,
Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG und Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität Berlin.

Sein Thema: »Unerlaubte Rechtsberatung und betriebliche Altersversorgung.«

Prof. Dr. Hanns Prütting,
Professur für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an der Universität zu Köln. Weitere Tätigkeiten für und an der Universität zu Köln: Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Mitdirektor des Instituts für Anwaltsrecht. Vorsitzender des Vorstandes der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer.

Sein Thema: »Rechtsberatung und Europarecht – Bundesrechtsanwaltsordnung und Rechtsdienstleistungsgesetz: Deutsches Rechtsberatungsmonopol im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben«.

Prof. Dr. Volker Rieble,
Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München und Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU.

Sein Thema: »Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen zur betrieblichen Altersversorgung«.

Jens Intemann,
Richter am Niedersächsischen Finanzgericht; Vorträge und Publikationen zum Ertragsteuer-/ Körperschaftsteuer- und Verfahrensrecht; Mitautor des EStG/KStG-Kommentars Herrmann/ Heuer/Raupach und des AO-Kommentars Pahlke/Koenig. Seit Sommersemester 2008 Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaft am Institut für Finanz- und Steuerrecht.

Sein Thema: »Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – Neueste Rechtsprechung zur (körperschaft-)steuerlichen Anerkennung«.

Moderation: Dr. Volker Römermann.

Weitere Informationen über den Verband und den Kongress finden Sie unter:
www.brbz-kongress.de
und www.brbz.de.



Journalisten wenden sich bitte für weitere Informationen an:
Herr Detlef Lülsdorf
Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ
Tel.: 0221 168 00 61 - 0
E-Mail: dl@brbz.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und
Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.