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05.01.2012 - dvb-Presseservice

bAV im Jahr 2012: BRBZ setzt wiederum Maßstäbe mit Marktführungsanspruch

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) wird auch im Jahr 2012 seine Verbandsaktivitäten weiterhin forcieren, um eine umfassende Mandatensensibilisierung im komplexen Marktbereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu gewährleisten.

Seit dem Jahr 2010 wurde bzw. wird in der Fachwelt eine rechtspolitische und rechtswissenschaftliche Diskussion zu den Rechtsberatungsbefugnissen von einzelnen Berufsgruppen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geführt. Vor allem der BRBZ hat diesbezüglich enorme Aufklärungsarbeit geleistet und herausgearbeitet, dass Finanzdienstleister und Versicherungsmakler über keine abstrakte Rechtsberatungsbefugnis im genannten Beratungsbereich verfügen. So stellte der Präsident des Deutschen Juristentages, Prof. Dr. Martin Henssler, sein bestätigendes Rechtsgutachten zur beschriebenen Thematik im Rahmen des 2. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung 2011 vor, um eine abschließende Rechtsklarheit für die Rechtsanwendung aufzuzeigen.Vor diesem Hintergrund veranstaltet der BRBZ auch im Jahr 2012 seinen „BRBZ-Rechtsberatungskongress“ (www.brbz-kongress.de). Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über aktuelle Berufsrechtsfragen und Fachthemen im Rahmen der bAV: Der Kongress, der am 04.05.2012 wiederum in Köln stattfinden wird, zeigt anhand praxisnaher und wissenschaftlicher Vorträge und Gesprächsrunden auf, warum die betriebliche Altersversorgung ein unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung ist, welche aktuellen Fachthemen die betriebliche Altersversorgung gegenwärtig aus zivil-, arbeits-, steuer-und bilanzrechtlicher Sicht tangieren, welche Anforderungen an Produktlösungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu stellen sind und welche rechtlichen Vorbehalte an die rechtssichere Beratung – unter Beachtung der aktuellen Rechtsgrundlagen – im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen gestellt werden. Die konkreten Rahmendaten zum diesjährigen „Kongress“ werden kurzfristig in den Fachmedien bekanntgegeben.

Darüber hinaus beschreitet der BRBZ weiter seinen Erfolgsweg hinsichtlich der »Deutschen Lehr- und Praxisakademie zur betrieblichen Altersversorgung«. Zielsetzung der »Akademie« ist es in erster Linie, den in Frage kommenden Beratungs- und Unternehmenskreisen in mehrtägigen Seminareinheiten das notwendige fachliche »Rüstzeug« zu vermitteln, um als kompetenter Berater in den komplexen Bereichen der bAV und der Zeitwertkonten agieren zu können. Hierbei werden an drei bzw. zwei aufeinanderfolgenden Seminartagen alle wesentlichen Themenschwerpunkte der aufgeführten Bereiche wissenschaftlich und anwendungsorientiert dargestellt.Den Abschluss der zwei- und dreitägigen Seminarreihen bildet jeweils eine schriftliche Prüfung.

Bei bestandener Prüfung werden folgende Bezeichnungen an die erfolgreichen Absolventen verliehen:

  • Zweitägige Seminarreihe: Zertifizierter Fachberater für betriebliche Altersversorgung (BRBZ e.V.)
  • Dreitägige Seminarreihe: Zertifizierter Fachexperte für betriebliche Altersversorgung (BRBZ e.V.)

Die weiteren aktuellen Aktivitäten sind wie gewohnt einzusehen unter: www.brbz.de.



Journalisten wenden sich bitte für weitere Informationen an:
Herr Detlef Lülsdorf
Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ
Tel.: 0221 168 00 61 - 0
E-Mail: dl@brbz.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
http://www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten
e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und –sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.

Der BRBZ ist Ausrichter des BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung, der BRBZ-Makler-Konferenz und der Deutschen Lehr- und Praxisakademie
zur betrieblichen Altersversorgung.

Weitere Informationen zum BRBZ erhalten Sie auch unter www.brbz.de, www.brbz-kongress.de,
www.brbz-konferenz.de und www.brbz-akademie.de.