Private Anbieter erbringen gleiche Leistungen mit vergleichbarer Qualität
Kaum hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen den Referentenentwurf des Kinderfördergesetzes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, liefen die Wohlfahrtsverbände dagegen Sturm, dass zukünftig auch private Träger von Krippen und Kitas zur Sicherung der Kinderbetreuung in Deutschland staatlich Zuschüsse erhalten sollen. Auf eine merkwürdige Weise stoßen Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Linkspartei ins gleiche Horn: private Anbieter sollen weitgehend davon ausgeschlossen werden, Angebote der Jugendhilfe zu erbringen. Das Kinderfördergesetz sei das "Einfallstor" zur Kommerzialisierung der Jugendhilfe.
Bernd Meurer, der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), sieht das anders: "Diese Argumentation ist so abenteuerlich wie falsch. Das Privileg der Wohlfahrtsverbände ist nur aus der Tradition zu verstehen. Heute gibt es für die Ausschaltung von Konkurrenz keine Legitimation mehr. Das zeigen z.B. die Erfahrungen in der Altenhilfe, in der gut die Hälfte der Anbieter ambulanter und stationärer Hilfen privatwirtschaftlich organisiert sind und die gleichen Leistungen zu vergleichbarer Qualität und häufig sogar noch kostengünstiger erbringen."
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