Druckversion
Anzeige
14.04.2010 - dvb-Presseservice

febs Consulting GmbH lenkt beim Thema unerlaubter Rechtsberatung ein

Ob das reicht, wird sich zeigen

Wie bereits in der Pressemitteilung vom 13.04.2010 berichtet, hat der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten  e. V. (BRBZ) beim Landgericht Hamburg ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die febs Consulting GmbH (febs), München, eingeleitet. Durch dieses Verfahren sollte der febs untersagt werden, Rechtsberatung unter Verstoß gegen die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten anzubieten und/oder durchzuführen.

Parallel hat febs wohl auch selbst erkannt, dass Beratungsleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistungen sind und einer expliziten Erlaubnis nach dem RDG bedürfen. febs hat daher eine Zulassung als Rentenberater nach dem RDG beantragt. Diese Zulassung ist aktuell in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen worden. Seit Erteilung der Erlaubnis – und zwar erst seitdem – darf febs erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistungen erbringen. Das in der Presse mitgeteilte Unterlassungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg hat sich daher möglicherweise erübrigt.

Der BRBZ ist hoch zufrieden, dass seine Bemühungen um die Aufklärung der Öffentlichkeit zum Thema unerlaubte Rechtsberatung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung somit erste Früchte tragen. Der BRBZ geht nun davon aus, dass auch andere Marktteilnehmer erkennen, dass sie bislang unerlaubte Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung angeboten und erbracht haben.

Bedenklich stimmt den BRBZ allerdings, dass neben der Versicherungsmaklererlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) überraschenderweise gleichzeitig eine Rechtsberatungserlaubnis nach dem RDG erteilt werden konnte. Dieser Zustand ist aus Sicht des BRBZ nicht hinnehmbar. In der Regel müssen Organe der Rechtspflege aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung versichern, dass sie neben ihrer Rechtsberatungstätigkeit keinerlei Versicherungs- bzw. Finanzdienstleistungsprodukte vermitteln dürfen. Zudem ist dieser Sachverhalt im Widerspruch zu § 4 RDG zu sehen, wonach Rechtsdienstleistungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben können, nicht erbracht werden dürfen, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird. Überdies wird grundsätzlich in den Zulassungsurkunden nach dem RDG beziehungsweise dem Rechtsberatungsgesetz als Vorgängerversion explizit festgehalten, dass eine genannte Finanzdienstleistungstätigkeit nicht erbracht werden darf.

Der BRBZ als berufsrechtlicher Fachverband, der die Interessen zugelassener Rechtsberater  schützt, wird daher den zuvor beschriebenen Vorgang dem für febs zuständigen Amtsgericht München zur Prüfung anzeigen. Überdies wird sich der BRBZ auch künftig für eine rechtskonforme Einhaltung des genannten Zulassungsverfahrens einsetzen, damit mögliche Fehler vermieden werden und eine bundeseinheitliche Vorgehensweise erreicht wird. Dies wird geschehen durch einen intensiven Austausch mit zuständigen Bundesjustizministerium (BMJ).

Das Verfahren wird für den BRBZ vor dem Amtsgericht München von dem bundesweit führenden Berufsrechtler und Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann geführt werden.
Dr. Römermann erklärte hierzu: »febs hat nun die Wahl: Rechtsberatung oder Versicherungsvermittlung. Beides gleichzeitig ist nach den Vorgaben der einschlägigen BGH-Rechtssprechung nicht zulässig und schadet den Verbrauchern. Zum Schutze ihrem Schutz und zum Schutz der rechtsberatenden Berufsstände ist dies nachhaltig zu unterbinden.



Frau Claudia Kressel
Tel.: +49 (0)40 - 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
http://www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, zum Beispiel des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts.

Der »1. BRBZ-Rechtsberatungskongress«, den der BRBZ am 4. Juni 2010 in Köln veranstaltet, wird sich ebenfalls mit der aktuellen Beratungspraxis in der bAV befassen. Führende Juristen und bAV-Experten werden über die rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung sprechen.

Weitere Informationen zum »1. BRBZ-Rechtsberatungskongress« erhalten Sie unter www.brbz-kongress.de und www.brbz.de.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/febs-Consulting-GmbH-lenkt-beim-Thema-unerlaubter-Rechtsberatung-ein-ps_17760.html