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08.04.2011 - dvb-Presseservice

forsa-Umfrage: Männer sind bei Lärm Mimosen

- Lautes Telefonieren Hauptärgernis der Deutschen - Fast jeder Fünfte fühlt sich durch Kinderlärm gestört - Große Unsicherheit bei Rechtsfragen zum Lärmschutz

Die Deutschen wollen ihre Ruhe haben. Sie fühlen sich in vielen alltäglichen Situationen durch Lärm gestört. Das zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Die Meisten (65 Prozent) stört lautes Telefonieren in der Öffentlichkeit. Als weitere Ärgernisse folgen Lärm durch Straßenverkehr (61 Prozent) oder Baustellen (55 Prozent). Geräusche am Arbeitsplatz nerven noch 41 Prozent. Von Nachbarn fühlen sich lediglich acht Prozent der Deutschen in ihrer Ruhe beeinträchtigt. An Lärm von Kindergärten oder Schulen stört sich fast jeder Fünfte (17 Prozent). Dabei zeigt sich in nahezu allen Bereichen: Mehr Männer als Frauen fühlen sich durch Lärm belästigt.

Doch auch wenn sie sich gestört fühlen: Viele Deutsche unternehmen nichts gegen Lärm (40 Prozent) oder stecken sich Ohrstöpsel in die Ohren (zehn Prozent). Nur jeder vierte Bundesbürger gibt an, sich über die letzte Lärmbelästigung beschwert zu haben, zwei Prozent haben die Polizei gerufen. Mit 29 Prozent beschwerten Männer sich dabei häufiger als Frauen (24 Prozent). Obwohl sich viele Deutsche durch Lärm beeinträchtigt fühlen, beschweren sie sich in der Regel nicht. Sie gehen Streit lieber aus dem Weg. „Statt den Ärger runterzuschlucken, sollten die Parteien lieber ein klärendes Gespräch suchen. Sind die Fronten verhärtet, empfiehlt es sich, einen Mediator einzuschalten. So lässt sich ein mögliches Gerichtsverfahren vermeiden“, so Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG.

Rechtsirrtümer rund um die Lärmbelästigung

Doch wann darf man sich rein rechtlich beschweren? Viele Deutsche sind sich unsicher, was ihre Rechte betrifft. So glauben 83 Prozent der Befragten, dass in Bus und Bahn Musik mit Kopfhörern nur so laut gehört werden darf, dass andere nicht gestört werden. Richtig ist: Die öffentlichen Verkehrsbetriebe weisen zwar auf eine „angepasste Lautstärke“ hin, eine gesetzliche Grundlage, die eine Maximallautstärke festschreibt, gibt es aber nicht. Das gilt auch für lautes Telefonieren in der Öffentlichkeit. „Kein Paragraf verbietet es, in den Telefonhörer zu schreien“, verdeutlicht ROLAND-Partneranwalt Marcus Rensing.

Dass das Renovieren der eigenen Wohnung im Mehrfamilienhaus zu jeder Zeit erlaubt sei, glaubt fast jeder Dritte (32 Prozent). Falsch: Bei lauten Renovierungsarbeiten ist die Nachtruhe zu beachten. Auch an Sonn- und Feiertagen ist Lärm durch Umbau verboten. Sonst kann es zu Recht Ärger mit den anderen Hausbewohnern geben. „Nachbarn sollten über länger andauernde und lautstarke Arbeiten vorab informiert werden“, rät Marcus Rensing. Kann denn wegen anhaltender Lärmbelästigung durch die Nachbarschaft die Miete gemindert werden? 38 Prozent der Befragten bejahen diese Aussage. In der Tat: „Eine Mietminderung ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt ist. Hier sollte der Vermieter im eigenen Interesse aktiv werden, wenn es dauerhaft zu laut ist“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt.

Zudem glauben zwölf Prozent der Deutschen, dass nächtliches Duschen in Mietshäusern verboten ist. Das ist ein Irrtum. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Duschen jederzeit erlaubt ist – während der Nachtruhe allerdings maximal 30 Minuten.

Auch um die Mittagsruhe drehen sich Gerüchte. 13 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass Spielplätze in der Mittagszeit nicht genutzt werden dürfen. Richtig ist: „Generell gibt es keine gesetzlich geregelte Mittagsruhe“, erläutert ROLAND-Partneranwalt Marcus Rensing. „Die Regierung hat deswegen im Februar 2011 per Kabinettsbeschluss die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes verabschiedet, sodass Kinderlärm gegenüber anderen Lärmarten privilegiert wird. Damit können Kinder jetzt ganz in Ruhe spielen.“

Weitere Rechtstipps und -irrtümer finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.roland-rechtsschutz.de/service/rundumsrecht/rechtstipps/



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