Druckversion
Anzeige
27.04.2006 - dvb-Presseservice

ifa informiert: Asset-Liability-Management bei einem CTA

Die Hinterlegung von gesondertem Vermögen zur Bedeckung der Verpflichtungen aus Direktzusagen in einem so genannten CTA (Contractual Trust Arrangement) hat in den letzten Jahren unter den deutschen Unternehmen zunehmend Verbreitung gefunden.

Die Hinterlegung von gesondertem Vermögen zur Bedeckung der Verpflichtungen aus Direktzusagen in einem so genannten CTA (Contractual Trust Arrangement) hat in den letzten Jahren unter den deutschen Unternehmen zunehmend Verbreitung gefunden. Mittlerweile hat die große Mehrzahl der DAX-Unternehmen Verpflichtungen auf diese Art ausgelagert. Doch damit hat sich das Trägerunternehmen noch lange nicht der Risiken aus diesen Pensionsverpflichtungen entledigt. Andreas Beckstette und Andreas Reuß vom Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa,

Neben der ökonomischen Absicherung der Verpflichtungen steht für die Unternehmen meist im Vordergrund, in der nach den Regeln von IFRS oder US-GAAP erstellten Bilanz eine Unterdeckung zu vermeiden. Des Weiteren sind die Zuführungen an den CTA insgesamt möglichst niedrig zu halten. Diese Vorgabe ist insbesondere auch unter dem Hintergrund zu beachten, dass Entnahmen aus dem CTA nur schwer möglich sind (Risiko einer Überdeckung). Außerdem soll für das Unternehmen Planungssicherheit gegeben sein. Das Risiko extrem hoher Zuführungen zur Stützung des Ausfinanzierungsgrads sollte daher möglichst gering gehalten werden.

Derartige Risiken lassen sich nur steuern, indem die strategische Asset Allocation (SAA) und die Zuführungen auf die spezifischen Gegebenheiten

Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften hat hierfür ein Modell entwickelt, welches insbesondere auch die Wechselwirkungen zwischen Assets und Liabilities abbildet. Bei einer Bilanzierung nach IAS 19 ist insbesondere darauf zu achten, dass die Höhe des Diskontzinses von der jeweiligen Kapitalmarktsituation abhängig ist. Durch die stochastische Simulation des Kapitalmarktes ist damit auch die Entwicklung der Verpflichtungen eine stochastische Größe. Eine ALM-Studie, die die Verpflichtungen mit einem fixen Diskontzins ansetzen würde, würde die Verpflichtungen signifikant falsch beziffern, wie auch Thierer/Zwiesler in ihrem Artikel

Die Stärken und die besondere Güte dieses Modells haben sich in vielfältigen praktischen Umsetzungen bewiesen. Erst kürzlich hat das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften mit seinem Kooperationspartner risklab (http://www.ifa-ulm.de/downloads/ALM_bei_CTA.pdf)http://www.ifa-ulm.de/) haben in ihrem Artikel „Asset-Liability-Management bei einem CTA" (http://www.ifa-ulm.de/downloads/ALM_bei_CTA.pdf) in der Zeitschrift BetrAV 2/2006 die Risiken bei einer Absicherung der Pensionsverpflichtungen mittels eines CTA analysiert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.– insbesondere auch die Verpflichtungen – des Trägerunternehmens abgestimmt werden. Dieses Vorgehen wird als Asset-Liability-Management (ALM) bezeichnet. Dabei werden die Kapitalanlagen und Verpflichtungen des Trägerunternehmens modelliert und unter Abbildung der Managementregeln in die Zukunft projiziert. „Bilanzierung von Pensionsrückstellungen – Gestaltungsspielräume beim Übergang von HGB zu IAS 19" (http://www.mathematik.uni-ulm.de/numerik/preprints/2005/Bilanzierung_Pensionsrueckstellungen.pdf) darlegen. http://www.risklab.de) ein großes europäisches Unternehmen mit einer ALM-Studie (vgl. http://www.ifa-ulm.de/presse/Artikel/ALM_bei_CTA.htm) hinsichtlich der Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen über einen CTA beraten. Auch für das Risikomanagement bei anderen Versorgungsträgern der betrieblichen Altersversorgung kommt dieses Modell zum Einsatz. Insbesondere für Pensionskassen (vgl. http://www.ifa-ulm.de/Fallstudien/Fallstudie-ALM.pdf) hat das ifa inzwischen zahlreiche ALM-Studien erstellt.

Nähere Informationen:

Andreas Reuß
Bereichsleiter Asset-Liability-Management Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften Helmholtzstraße 22
89081 Ulm
Tel. ++49(0)731/50-31251



Institut für Finanz- und Aktuarwissenscahften
Frau Alexandra Dollmann
Tel.: 0731/50-31230
Fax: 0731/50-31239
E-Mail: a.dollmann@ifa-ulm.de

Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Sektion Aktuarwissenschaften Universität Ulm
Helmholtzstraße 22 / R02
89081 Ulm
Deutschland
http://www.mathematik.uni-ulm.de/saw/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/ifa-informiert-Asset-Liability-Management-bei-einem-CTA-ps_1167.html