Dashcam-Videos wecken Interesse der Versicherer

Dieses Urteil polarisiert: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen - sogenannte Dashcams - dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Datenschutz-Bedenken seien als nachranging zu bewerten, urteilte der BGH. Die Versicherungswirtschaf ...

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