Urteil des BGH zur Verweisung in der BU-Versicherung: Versicherer muss beweisen, dass der neue Job die Lebensstellung wahrt
Eine Krankenschwester arbeitet in der ambulanten Pflege und wird berufsunfähig, der Versicherer zahlt. Nach einiger Zeit nimmt die Frau eine neue Arbeit als Krankenschwester an, allerdings mit beratenden und administrativen Aufgaben, der Versicherer ...