Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft: Übergangsfristen jetzt klar

Mit dem 10.07.2015 tritt das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft und partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen sowie bestimmte Direktinvestments sind ab sofort Vermögensanlagen, deren Vertrieb eine Erlaubnis gem. § 34f Nr. III (Vermögensanlagen) vorausse ...

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