Ehescheidungskosten sind außergewöhnliche Belastungen

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Die Begründung: Gerichtsgebühren eines Scheidungsverfahrens sind keine Prozesskos ...

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