Der Versicherungsvermittler - eine gewerberechtliche Chimäre?

Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen IHK (§ 34d Abs. 1 Satz 1 GewO). Entgegen dem scheinbar k ...

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