Der Versicherungsvermittler - eine gewerberechtliche Chimäre?
Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen IHK (§ 34d Abs. 1 Satz 1 GewO). Entgegen dem scheinbar k ...