Bausparabschlussgebühr kann weitergegeben werden

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat nichts mehr dagegen, wenn unter bestimmten Umständen Teile der Abschlussgebühr an die Kunden fließen. Ein Präzedenzfall für Versicherungsprovisionen ist das nicht, wie manche hoffen.

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