Sind geschlossene Immobilienfonds für die Altersvorsorge geeignet?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein geschlossener Immobilienfonds nicht grundsätzlich zur Altersvorsorge ungeeignet sei. Die Klage eines Anlegers gegen den Vermittler wurde damit zurückgewiesen (BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12).

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