Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers ist kein Arbeitslohn

Nach einem neuen Urteil führt die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nicht zu Arbeitslohn. Ebenso ist die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses kein Lohn.

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen