GKV-Beitragspflicht auch auf Kapitalabfindungen und Sofortrenten

Kapitalabfindungen und Sofortrenten können beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sein. Im vorliegenden Fall legte ein freiwillig Versicherter Kapitalleistungen aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Lebensversicheru ...

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