Kapitalabfindung und Sofortrente sind versicherungsbeitragspflichtig
Freiwillig Versicherte, die eine Kapitalabfindung aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Lebensversicherung in eine Sofortrentenversicherung anlegen, müssen sowohl auf das Kapital als auch die Sofortrente Versicherungsbeiträge zahlen. Freiwillig V ...