Darf die Versicherung die Haftung bei Schwammschäden begrenzen?

Ein Versicherer haftet bei Schwammbefall für den gesamten Schaden am versicherten Gebäude, nicht nur für die Schäden, die innerhalb der Vertragslaufzeit konkret nachgewiesen wurden. Damit trägt das OLG-Urteil der tückischen Natur des Schwamms Rechnun ...

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen