GKV-Beitragspflicht auch auf Kapitalabfindungen und Sofortrenten
Kapitalabfindungen und Sofortrenten können beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sein. Im vorliegenden Fall legte ein freiwillig Versicherter Kapitalleistungen aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Lebensversicheru ...