Prozesskosten um Schmerzensgeld steuerlich nicht absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld keine außergewöhnliche Belastungen sind. Eine steuerliche Geltendmachung ist damit nicht möglich.

AssCompact aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen