Rechtsfrage: Dürfen Auszahlungen aus einer Lebensversicherung auf Hartz IV angerechnet werden?

Zählen Auszahlungen, die ein Arbeitsloser aus seiner Kapital-Lebensversicherung erhält, als Einkommen, das auf seine Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden darf? Mit dieser Frage befasste sich das Bundessozialgericht.

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