Sparkasse zur Rückzahlung von zu viel überwiesener Rente verurteilt

Zahlt eine Sparkasse trotz Kenntnis vom Tod des Kontoinhabers die Rente an die Erben aus, kann der Rentenversicherungsträger die zu viel gezahlte Rente von der Sparkasse zurückfordern. Dies hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden.

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