Nasse Wand in Duschecke - muss die Versicherung zahlen?

Ist eine nasse Wand über einer Dusch- oder Wannenecke ein von der Versicherung abgedeckter Leitungswasserschaden oder nicht versicherter Schwammschaden? Das Schleswig-Holsteinische OLG entschied pro geschädigtem Hausbesitzer.

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