Berufsunfähigkeit: Auch bei erneutem Leistungsfall zählt Tätigkeit aus gesunden Tagen

Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist immer die Tätigkeit maßgeblich, die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurde. Dies gilt auch, wenn der Versicherte auf Grund seines Leidens zuerst einer eingeschränkten Tätigkeit und dann einer Vergleichs ...

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