Altersgrenze bei betrieblicher Versorgung von Hinterbliebenen ist AGG-widrig

Sogenannte Spätehen-Klauseln, die die betriebliche Versorgung von Hinterbliebenen einschränkt, können nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unwirksam sein. Eine Altersgrenze als Versorgungsvoraussetzung sei eine ungerechtfertigte Benachteiligu ...

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