Wenn sich kein Versicherer zuständig fühlt

Ein Gebäudeversicherer haftet grundsätzlich für alle versicherten Leitungswasserschäden, welche für den Versicherten innerhalb der Vertragslaufzeit erkennbar werden. Das gilt selbst dann, wenn die Ursache für die Schäden schon vor Vertragsbeginn gese ...

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