34i: Deckungslücke für Immobilienkreditvermittler?

Vermittler von Wohnimmobiliardarlehen müssen ihren Vermögensschadenhaftpflichtschutz wegen der Einführung des Paragrafen 34i Gewerbeordnung dringend überprüfen. Das rät der Hamburger Spezialmakler Hans John Versicherungsmakler.

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