Elektrofahrrad: Teilschuld bei fehlendem Helm

Ein Elektroradfahrer muss sich allein wegen eines fehlenden Fahrradhelms eine Teilschuld an einem Unfall anrechnen lassen. Selbst dann, wenn er ansonsten keine Schuld am Unfall gehabt hätte. So jedenfalls urteilte das Landgericht Bonn.

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