Haftung des Pedelec-Fahrers nur bei Verschulden

Ein Pedelec mit bestimmten Leistungsmerkmalen ist kein Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Das hat das Landgericht Detmold in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil (LG Detmold, 15.07.2015 - 10 S 43/15) unterstrichen.

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