Leistungsbewilligung durch Schweigen

Lehnt eine gesetzliche Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme von Leistungen erst nach knapp sechs Wochen ab, ohne die Gründe hierfür mitzuteilen, ist sie zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet. Das hat das Bundessozialgericht klargeste ...

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