Ehegattensplitting: Ohne Heirat kein Steuervorteil

Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften sind vor dem Fiskus gleich. Gerne hätte auch ein unverheiratetes Paar vom Splitting-Tarif profitiert, doch die Finanzrichter versagten ihm den Vorteil - mit klaren Argumenten.

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