Auslegung einer Forderungsausfallversicherung

In einer vorsätzlichen Körperverletzung durch einen Dritten liegt kein ungewöhnliches und gefährliches Tun, welches zum Ausschluss der Zahlungspflicht einer Forderungsausfallversicherung führt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblen ...

versicherungspraxis24.de aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen