Risikolebensversicherer trägt die Beweislast

Wirft ein Risikolebensversicherer einem Kunden vertragswidriges Verhalten vor, beispielsweise bei Angaben über Erkrankungen, muss er das auch beweisen können. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs wird Folgen auf die Vertragsverhältnisse haben.

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