Arbeitgebern steht bei Flugverspätung Schadenersatz zu

Wenn Geschäftsreisende mit dem Flieger unterwegs sind und dieser Verspätung hat, kann der Arbeitgeber Schadenersatz fordern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Es gibt aber Bedingungen.

Handelsblatt aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen