Streit um Sturmschaden in der Teilkaskoversicherung
5.2.2015 – Stürzt der Ast eines Baumes einen Tag nach einem schweren Sturm auf ein Fahrzeug, so handelt es sich nicht um einen Sturmschaden im Sinne der Versicherungs-Bedingungen einer Teilkaskoversicherung. Das gilt auch dann, wenn der Ast wäh ...