Anwalt: "Gesetzesänderung gefährdet das Anlegerwohl"

Eigentlich wollte die Bundesregierung nur bestimmten Fonds für institutionelle Investoren erlauben, Kredite zu vergeben. Nun sollen das auch einige Publikumsfonds dürfen. Der Münchner Anwalt Peter Mattil hält das für falsch.

FONDS professionell aufrufen

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